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Hier versuchen wir einen Überblick zu den Rechtsgrundlagen der verschiedenen Versicherungsformen zu geben und die §§ abzubilden, die ggf. für eine Leistungspflicht für Dich in Fragen kommen könnten. Unter "was ist zu tun" findest Du Hilfe für Deinen Antrag. Wir teilen hier lediglich unsere Erfahrungen und führen keine Rechtsberatung durch. Mit diesen Mustern wollen wir eine Orientierung geben und übernehmen keine Haftung.
Drei Versicherungsarten und freie Heilfürsorge
Grundsätzlich lassen sich drei Versicherungsarten und die freie Heilfürsorge unterscheiden. Nicht alle Versicherungsarten sind frei wählbar. Für die meisten Versicherten gilt die GKV (gesetzliche Krankenversicherung), außer man ist verbeamtet oder hat die Wahlmöglichkeit für die private Krankenversicherung. Die Wahlmöglichkeit für die private besteht für besserverdienende Angestellte oder Selbstständige. Die freie Heilfürsorge bekommen z. B. Polizeibeamte. Bei der privaten Krankenversicherung hat man die freie Arzt- und Krankenhauswahl. Bei der GKV ist dies beschränkt auf Krankenhäuser und Ärzte, die mit der GKV abrechnen können. Deine freie Arztwahl ist somit beschränkt. Es gibt nach § 13 SGB V die Möglichkeit, das sogenannte Kostenerstattungsprinzip zu wählen, allerdings gilt dies dann für alles andere auch und es sollte unbedingt eine Ergänzungsversicherung abgeschlossen werden. Anderenfalls kann das Kostenerstattungsprinzip sehr teuer werden.
Gemäß SGB VI, Sozialgesetzbuch der Krankenversicherung
In Deutschland sind ca. 90 % der Bevölkerung in der GKV. Die Leistungserstattung erfolgt nach dem SGB V, dem Sozialgesetzbuch der Krankenversicherung. Neben der GKV kann man sich durch Zusatzversicherungen absichern, aber dennoch gilt grundsätzlich das SGB. Man hat höchstens den Vorteil von 1- oder 2-Bett Zimmern und Chefarzt. Bei manchen privaten Ergänzungsversicherungen ist man Privatversicherten gleichgestellt und würde nicht unter das SGB fallen, aber diese Konstellation gibt es so selten, dass wir darauf nicht eingehen.
Gemäß Versicherungsbedingungen des abgeschlossenen Vertrages
Für Selbstständige oder besserverdienende Angestellte gibt es die private Krankenversicherung (PKV). Die Leistungen werden erstattet gemäß "Allgemeiner Versicherungsbedingungen". Der Vorteil dabei ist, dass diese nicht im Nachhinein geändert werden können, wie z. B. das SGB in 2007 (unten dazu mehr).
Nach den Beihilfebedingungen des Bundes oder Länder
Beamte bekommen vom Bund oder von den Ländern Beihilfe und müssen den Rest absichern. Da es bei der gesetzlichen Krankenversicherung nur eine 100 % Deckung gibt, sind Beamte fast ausschließlich für die Restkosten privat versichert. Man bekommt Kosten von der Beihilfe zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet. Für Ledige sind dies in der Regel 50 %. Also ist der ledige Beihilfeempfänger meistens zu 50 % bei einer privaten Krankenversicherung versichert. Verheiratete und Kinder haben andere Erstattungsätze, wie z. B. 70 % oder 80 %. Da die Beihilfe aber ähnlich der GKV agiert, ist es fast besser, den größten Teil privat abgesichert zu haben, denn die private leistet in diesem Fall einfach mehr.
Freie Heilfürsorge nach Bund oder Länder
Freie Heilfürsorge bekommen meistens Beamte, deren Tätigkeit besonders riskant oder gefährlich ist. Polizeibeamte gehören z.B. dazu. Das heißt, diese Personengruppe ist sozusagen gar nicht versichert, sondern der Staat übernimmt die Heilkosten.
Was übernimmt meine Versicherung und was muss ich selbst zahlen?
Grundsätzlich muss für eine Explantation eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Dies ist unabhängig von der Versicherungsform. Die Private, GKV, Beihilfe und freie Heilfürsorge überprüfen alle die medizinische Notwendigkeit. Bei einer Kapselfibrose ab (meistens) Baker III oder einer Ruptur, die man ggf. durch ein MRT oder andere Bildgebungsverfahren festgestellt hat, ist die medizinische Notwenigkeit meistens gegeben. Wenn keine Ruptur oder Kaspelfibrose vorliegt, ist es heute immer noch sehr schwierig auf Grund von "Breast Implant Illness" eine Explantation erstattet zu bekommen.
Was bedeutet medizinische Notwendigkeit?
Nach § 27 (1) SGB V (Krankenbehandlung) haben Versicherte in der GKV Anspruch auf "Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern". Schwierig ist in diesem Zusammenhang "Breast Implantat Illness", denn es handelt sich noch nicht um eine anerkannte Krankheit. Da eine Krankheit aber Voraussetzung für die medizinische Notwendigkeit ist, ist es heute leider immer noch sehr schwierig. Du musst also versuchen nachzuweisen, dass es Dir durch die Implantate schlecht geht. Das gelingt häufig gut, wenn man schon bei vielen Ärzten war und zahlreiche Verdachtsdiagnosen (für andere Ursachen) nicht bestätigt wurden, sozusagen nach dem Ausschlussverfahren. Ein Attest von einem Rheumatologen über Muskelschmerzen und Gelenkschmerzen ohne Hinweise auf eine Rheumaerkrankung könnte ein hilfreiches Attest sein. Lass Dir also von allen Ärzten Deine Unterlagen aushändigen. Auch wenn die GKV alle Diagnosen haben sollte, weil sie die Rechnungen der Ärzte vorliegen hat, ist es wichtig, alles dem Antrag beizufügen.
Die GKV lehnt die Leistung häufig ab, weil es ihrer Ansicht nach keine Studien gibt, die BII beweisen. Das ist so nicht mehr ganz richtig, denn es gibt eine Studie zu BII und eine weitere zur Silikontoxizität. (siehe Studien) Einige Krankenkassen erkennen diese mittlerweile an. Du solltest alles einreichen, was aus Deiner Sicht wichtig erscheint. Weiter unten geben wir ein paar Beispiele. Du solltest in Deinem Antrag unbedingt auf diese Homepage verweisen, denn sie enthält wissenschaftliche Hinweise zur Existenz dieser Krankheit.
Ist eine Straffung medizinisch notwendig?
Klares JAIN! Auch hier geht es ein bisschen mehr um das Ermessen des Sachbearbeiters oder der Kasse, als um Deine individuelle Ausgangslage. Bei der PKV ist es nach eigenen Erfahrungen häufig so, dass die Straffung gezahlt wird. Bei der GKV kommt es darauf an, wie dies begründet wird. Es gilt immer: Wenn Deine Implantation durch die Kasse gezahlt wurde (z. B. Wiederaufbau nach Krebs oder medizinisch notwendiger Erstaufbau), hast Du immer bessere Chancen. Wenn die Implantation aber rein kosmetisch war, ist es fast unmöglich, die Straffung von der GKV bezahlt zu bekommen. Aber probiere es aus und beschreibe, warum es aus Deiner Sicht medizinisch notwendig ist zu straffen. (In unserer Selbsthilfegruppe auf Facebook gibt es alle möglichen Konstellationen. Tausche Dich aus.)
Wie sollte mein Schreiben an die Versicherung aussehen? In unserer Facebook-(Selbsthilfe)Gruppe findest Du Beispielschreiben. Solltest Du Unterstützung von uns benötigen, so nimm gerne Kontakt zu uns auf und buche unter Service einen Gesprächstermin mit uns.
Vorweg: Jeder Antrag ist individuell und wird von einem anderen Sachbearbeiter, einer anderen Krankenkasse oder Versicherung geprüft. Es gibt also keine Pauschalaussagen. Versuche Dich in die Lage eines Menschen zu versetzen, der von dieser Materie noch nie etwas gehört hat. Wie kannst Du diesem Menschen verständlich machen, dass Du von den Implantaten krank geworden bist und Du nur durch eine Explantation die Chance auf Gesundheit hast.
Dein Antrag auf Kostenübernahme:
Z. B.:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Übernahme auf Kosten für eine Krankenbehandlung nach § 27 (1) SGB V. Die Krankenbehandlung umfasst die ersatzlose Explantation meiner Implantate. Die Explantation ist zur Linderung meiner Krankenbeschwerden notwendig. Zur Erläuterung meiner Krankenbeschwerden lege ich diesem Schreiben eine eigene ausführliche Stellungnahme bei. Ich bin neben der Verbesserung meiner Symptome auch davon überzeugt, dass es für Sie als Krankenkasse wirtschaftlich sinnvoller ist, die Explantation zu übernehmen, als die noch zu erwartenden Kosten zur Linderung meiner Beschwerden.
Anlagen:
1) Eigene Stellungnahme:
Du musst der Kasse erklären, warum Dein Gesundheitszustand voraussichtlich nur durch Entnahme der Implantate besser wird. (Auf Anfrage stellen wir Dir gerne eine eigene Stellungnahme von uns zur Verfügung. Du musst zwar Deine persönliche schreiben, aber vielleicht hilft Dir das als Orientierung.)
2) Attest von Plastischen Chirurgen:
Die Kasse möchte wissen, was geplant ist.
3) Weitere Atteste von Frauenärzten, Rheumatologen oder Internisten:
Auch dabei sollten Deine Ärzte auf Diagnosen eingehen wie
ASIA,
SIIS,
Autoimmunreaktion,
BII
(Musteratteste können bei uns angefragt werden). Um BII festzustellen, geht man eher nach einer Ausschlussdiagnose vor. Das heißt, wenn Deine Ärzte alles andere medizinisch ausgeschlossen haben, dann kann es nur noch von den Implantaten kommen.
5) Empfehlung:
Weitere Ausdrucke dieser Homepage (Studien oder Arztmeinungen) zur Untermauerung der Tatsache, dass Implantate krank machen können - auch ohne Ruptur! Wie oben schon beschrieben: Studien von Allergan und Mentor, neueste Studie zu ALCL, unsere Auswertung und das Bild aus dem Vortrag von Dr. Diana Zuckermann und:
Hinweis: Es gibt auch Frauen, die erst keine Zusage erhalten hatten, aber nach der OP erneut alle Unterlagen eingereicht haben. Und je nachdem wie die Kapsel oder das Implantat aussah, kann es dann doch zu einer Bewilligung kommen. Z. B. bei einer Ruptur, die im MRT nicht erkannt wurde, bei einer stark entzündeten Kapsel, etc.
Viel Erfolg! Und stell gern Deine Fragen bei uns in der Facebook-Gruppe. Da gibt es sehr viele Frauen, die gerne ihre Erfahrungen teilen.
Hier findest Du ein paar Downloads. Falls Du Word auf dem Rechner hast, kannst du direkt das Word Dokument nutzen und Deine Daten eintragen. Weiterhin zwei Stellungnahmen für einen kleinen Leitfaden aus unserer Selbsthilfegruppe. Der eine Antrag ist von Anfang 2019. Mittlerweile gibt es deutlich mehr Hinweise und Dokumente, die Du anhängen kannst.
Wie lange Zeit braucht der Antrag bei der GKV?
Nach § 13 SGB V Abs. (3a) hat die GKV innerhalb von 5 Wochen abschließend zu entscheiden: "Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung."
Was mache ich bei einer Ablehnung durch den Medizinischen Dienst?
Leider lehnt der Medizinische Dienst häufig einfach pauschal ab. Erfahrungsgemäß stützt dieser sich häufig auf veraltete Hinweise insbesondere vom BfArM. Dass das BfArM für uns keine große Hilfe ist, sollte klar sein. Deshalb versuche gerne, so viele Unterlagen wie möglich von dieser Homepage mit einzureichen.
Bezahlt die GKV komplett?
Wenn Du Deine Implantation auf Grund medizinischer Notwendigkeit bezahlt bekommen hast - JA! Wenn nicht, ist für Dich vielleicht noch relevant, wann Deine Implantation war. Vor 2007 gab es den § 52 (2) SGB V noch nicht. In diesem § ist geregelt, dass die GKV Dich in "angemessener" Höhe an den Kosten beteiligen muss. In ganz seltenen Fällen haben wir erlebt, dass die GKV vergessen hat, diesen Eigenanteil einzufordern, aber im Normalfall "muss" die GKV Dich beteiligen - und zwar in Abhängigkeit vom Einkommen.
Aber erst einmal zum §52 (2), den es erst seit dem 1. April 2007 gibt. Wenn Du deine Implante davor bekommen hast, solltest Du Dich darauf berufen, dass Du von dieser Eigenbeteiligung noch gar nichts wissen konntest. Aus unserer Sicht hast Du Bestandsschutz. Im folgenden Bild kannst Du sehen, wie der § 52 zur Leistungsbeschränkung bei Eigenverschulden vorher lautet.
Empfehlung für Deine eigenen Stellungnahme: "Ich bitte Sie um Bestätigung der Übernahme der gesamten OP-Kosten. Meine Implantation war vor dem 1. April 2007, so dass mir zu der Zeit nicht bekannt sein konnte, dass ich Folgekosten selbst tragen muss. Hätte ich von diesem § schon vorher gewusst, wäre meine Entscheidung damals anders ausgefallen."
Hinweis: "Es gibt Frauen bei uns in der Facebook Gruppe, bei denen es geklappt hat. Der allgemein gültige Sprechtext vom GKV-Spitzenverband ist, dass es KEINEN Bestandsschutz gibt, aber wir empfehlen es dennoch zu versuchen, denn von Kasse zu Kasse und Sachbearbeiter und Sachbearbeiter gibt es einfach Unterschiede. Man müsste es wohl vor Gericht darauf ankommen lassen. Dieses Thema ist aus unserer Sicht nicht klar geregelt und es bedarf einer Rechtsprechung, die es noch nicht dazu gibt."
Wie hoch ist mein Eigenanteil?
Wenn Du allerdings nach dem oben genannten Termin deine Brustvergrößerung vorgenommen hast, so wirst du maximal die Hälfte der Kosten selbst tragen müssen. Solltest Du über wenig Einkommen verfügen, kann es sein, dass Du deutlich weniger dazu zahlen musst. Vielleicht hilft Dir diese Ausführung: https://www.dgpraec.de/wp-content/uploads/2010/09/2010-09-20-Kassen_Patienten_Regress.pdf Die zumutbaren Grenzen richten sich § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz.
Bezahlt die Private komplett?
Da es bei den meisten Privaten keinen § 52 zum Eigenverschulden bei kosmetischen Operationen gibt, kannst Du davon ausgehen, dass die Private die gesamte OP entsprechend Deines versicherten Tarifs zahlt. Wenn Du Zusatzleistungen wie 1-Bett-Zimmer und/ oder Chefarzt hast, wird auch das bezahlt. Die medizinische Notwendigkeit hast Du allerdings auch hier nachzuweisen. Erfahrungsgemäß ist dies in der Privaten einfacher als in der GKV.
Wichtiger Hinweis aus gegebenen Anlass an dieser Stelle. Solltest Du Deine Brustvergrößerung nach Antragstellung bei der Privaten vorgenommen haben, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen, solltest Du allerdings die Brustvergrößerung bei Antragstellung nicht angegeben haben, so solltest Du auch keinen Antrag stellen, denn sonst könnten die Rechtsfolgen bei vorvertraglicher Anzeigepflichtsverletzung (VVAZ) nach § 19 VVG drohen. Ein Rücktritt der Privaten ist eigentlich nur möglich, wenn ein Gefahrumstand vorliegt, der nicht versicherbar ist. Vielmehr musst Du eher mit einem Ausschluss der Folgekosten für kosmetische Operationen oder einem Risikozuschlag rechnen. Der Ausschluss ist wahrscheinlicher. Wir empfehlen die Antragsfragen noch einmal genau anzuschauen. Häufig wird nur nach Operationen in den letzten 5 oder 10 Jahren gefragt. Wenn die Brustvergrößerung aber schon länger zurück liegt und es keine explizite Frage nach Implantaten gibt, kannst Du Glück haben und sie können Dir keine VVAZ ankreiden. Nach § 19 VVG musst Du nämlich nur die explizit in Textform nachgefragten Angaben machen. In neuen Antragsfragen wird mittlerweile explizit danach gefragt. Wahrscheinlich, weil es dort zu Unstimmigkeiten kam. Vielleicht lässt Du es darauf ankommen und streitest Dich mit Deiner Privaten, wenn Du keine explizite Frage dazu in Deinem Antrag gefunden hast.
Wie sieht es mit der Beihilfe aus?
Die Beihilfe erstattet leider noch weniger als die GKV, denn sie schließt Folgeschäden nach kosmetischer Operation gänzlich aus. Wenn Du also zu 50 % Beihilfe erhältst und zu 50 % privat versichert bist, wirst du von der Privaten wahrscheinlich den versicherten Teil bekommen und von der Beihilfe nichts.
Was zahlt die freie Heilfürsorge?
Die freie Heilfürsorge entspricht im Groben der Leistungspflicht der GKV. Insgesamt ist durch die unterschiedlichen Regelungen von Bund und Ländern hier sehr spezielles Wissen erforderlich. Leider können wir dazu keine gesicherte Aussage treffen. Uns ist aber ein Fall bekommt, bei dem die Explantation durch die freie Heilfürsorge übernommen wurde.
Kann ich mich in jedem Krankenhaus oder bei jedem Arzt operieren lassen?
Grundsätzlich gilt bei GKV-Versicherten, dass das Krankenhaus mit der GKV abrechnen können muss, so dass Du in diesem Fall keine freie Krankenhaus- oder Arztwahl hast. Bei Privatversicherten gibt es eine echte freie Krankenhaus- und Arztwahl.
Kann ich mich bei einem Arzt operieren lassen, der keine Kassenzulassung hat?
Grundsätzlich geht das nur, wenn Du bei der GKV das sogenannte Kostenerstattungsprinzip wählst. Im Normalfall hast Du das Sachleistungsprinzip. Du bekommst die Heilbehandlung bezahlt - also eine Sachleistung. Wenn Du Kostenerstattungsprinzip wählen würdest, dann würdest Du zukünftig die Rechnung vom Arzt direkt erhalten und kannst Dir dann die Kosten von der GKV zurückholen. Diese Form empfiehlt sich allerdings nur, wenn Du für die verbliebenen Kosten eine Zusatzversicherung hast. Diese ist in der Regel recht kostspielig. Ein anderer Weg ist uns leider nicht bekannt.
Kann ich bei Anlehnung und nach erfolgter OP ggf. später noch die Kosten einreichen?
Wir kennen tatsächlich Fälle, bei denen das so funktioniert. Die OP wurde im Vorfeld abgelehnt, weil angeblich keine medizinische Notwendigkeit vorlag. Im Nachhinein hat sich aber herausgestellt, dass die Implantate ruptuiert waren. Die Patientin hat den OP-Bericht zur GKV geschickt und hat um erneute Prüfung gebeten. Die medizinische Notwendigkeit wurde hier in Nachhinein bestätigt und die Kosten übernommen. Der Eigenanteil kann in diesem Fall dennoch eingefordert werden.
Ist eine OP in den USA zu empfehlen?
Diese Frage ist schwer zu beantworten, denn die eventuellen Folgekosten musst Du ggf. selbst tragen. Informiere Dich deshalb ausführlich und schließe ggf. eine Folgekostenversicherung ab, die auch im Ausland gültig ist und auch das OP-Risiko versichert. Angenommen Du zahlst die Explantation in den USA - Du bleibst ein paar Tage dort und es kommt zu Wundheilungstörungen. Diese Kosten musst Du dann leider aus eigener Tasche zahlen. Eine Auslandsreiseversicherung kommt für solche Kosten nicht auf. Sie kostet manchmal nur ein paar Euro (z. B. 10 € im Jahr), so dass darin nur akut auftretende Krankheiten abgesichert sind. Solltest Du privat versichert sein, schau in Deine Bedingungen und lies Dir die §§ zur Auslandsdeckung durch. Wenn Du einen guten Tarif hast, könnte die OP auch im Ausland übernommen werden. Manchmal "nur" zu den in Deutschland üblichen Kosten, aber immerhin.
Anmerkung der Betreiber dieser Homepage:
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