Die Pflicht des Arztes zur Aufklärung und das Maß dieser Aufklärung über die Möglichkeiten schädlicher Folgen sind umso weitgehender, je weniger der Eingriff aus der Sicht eines vernünftigen Patienten vordringlich oder geboten er- scheint. „Noch weniger als sonst ist es selbstverständlich, dass er in Unkenntnis dessen, worauf er sich einlässt, dem ärztlichen Eingriff zustimmt“ (BGH, MedR 1991, 85 f.). Deshalb ist ein Minus an medizinischer Indikation durch ein Plus an Aufklärung auszugleichen, anders formuliert:
Je weniger dringlich und notwendig der Eingriff, desto höher und strenger sind die Anforderungen der Rechtsprechung in puncto Aufklärung. Eine kosmetische Operation verlangt also deutlich mehr Aufklärung. Verlangt wird insoweit eine Aufklärung in angemessener Zeit vor der Operation „in besonders eindringlicher Weise“ (OLG Düsseldorf, VersR 2003, 1579), eine subtile, deutliche, ggf. „
drastische und schonungslose“ (OLG Bremen, VersR 2004, 911; OLG Hamm, VersR 2006, 1511, 1512) Aufklärung über alle Einzelheiten der Risiken, Folgen und Misserfolgsquoten, da der Patient „vor unüberlegten und vor übereilten Schritten gewarnt“ und unter Umständen auch „geschützt werden muss“ (Jaeger, VersR 2006, 1511; zum Ganzen siehe auch Ulsenheimer, Zentralblatt für Gynäkologie, 2005, 66 ff., 68 f.). Besonders wichtig erscheint daher der – auch vom OLG München hervorgehobene – Hinweis an den Patienten, dass der Erfolg des Eingriffs nicht garantiert werden kann.
Siehe auch hier unser Kapital zu Urteilen.
Wenn die Aufklärung nicht ausreichend war, kann die Einwilligung der Klägerin in die Operation als unwirksam erklärt werden mit der Folge, dass ihr Schadensersatzansprüche zustehen.
Das klingt alles etwas kompliziert ausgedrückt, aber enthält die entsprechenden Hinweise auf die Rechtssprechung. Konkret muss Dein Arzt nachweisen, dass er ausführlich und schonungslos aufgeklärt hat. Der Bogen zur Aufklärung reicht aus unserer Sicht nach den neuesten Erkenntnissen nicht aus. Vielmehr müssten die neuen Erkenntnisse der FDA einfließen. In unserem YouTube Video gehen wir auf den Aufklärungsbogen ein:
https://youtu.be/KazNmcHP4os?t=295 ab Minute 4:45 beginnt dieser Link.