Zitat von einer Homepage des Medizinrechtlers Philip Christmann:
"(18.2.2019) Gehen Brustimplantate, die aus rein ästhetischen Gründen eingefügt wurden, kaputt, so muss sich die Patientin an den Kosten der operativen Entfernung beteiligen. Dagegen klagte eine Frau, deren Implantat gerissen war, mit dem Argument, Brustimplantate seien mittlerweile doch völlig normal und entsprächen dem Standard. Das LSG Niedersachsen sah das anders (Urteil vom 28.01.2019 - L 16 KR 324/18).
Brustoperation und die FolgekostenPraxisanmerkung:
Vielen Bürgern ist unbekannt, dass gesetzlich versicherte Patienten sich an den Behandlungskosten beteiligen müssen, die sich als unerwünschte Folge von Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings entwickeln. Dies regelt das Gesetz zur Kostenbeteiligung von Versicherten bei Folgeerkrankungen nach ästhetischen Operationen, § 52 Absatz 2 SGB V. Zwar müssen die Krankenkassen grundsätzlich auch für Behandlungen zahlen, die aus Unfällen z.B. bei risikoreichen Sportarten entstehen. Der Gesetzgeber wollte aber die Eigenverantwortlichkeit der versicherten Patienten für nutzlose körperliche Eingriffe verbessern. Wer sich also tätowiert und dann Entzündungen erleidet, wem Piercings aus den Lippen herauseitern oder wem die Brustimplantate zerreißen (was durchaus öfter vorkommt), muss damit rechnen, dass die Krankenversicherungen ihn zwingen einen Teil der Kosten zu tragen (hier immerhin ein Fünftel). Das ist gut so, denn wer sich ohne Not selbst verletzt, muss für die daraus entstehenden Folgen mit einstehen und kann diese dann nicht allein der Gemeinschaft der Krankenversicherten aufhalsen.
In Anbetracht der Vielzahl von Problemen, die bei Tätowierungen, Piercings und vor allem ästhetischen Brustoperationen entstehen können, sollte jeder an diesen Selbstverletzungen Interessierte gewarnt sein. So können Brustimplantate nicht nur zerreißen, sie können auch verhärten und verrutschen; auch können sich die Operationsnarben entzünden, öffnen, verwuchern und verhärten. Die Lebensdauer von Brustimplantaten liegt auch nur bei ca. 10 Jahren. Schönheitschirurgen sprechen ungern davon, aber die Risiken, dass die Brust noch einmal operiert werden muss, sind erheblich. Bei Tätowierungen kann es dagegen zu Entzündungen, Vergiftungen, Hautveränderungen und schlicht zu sehr häßlichen Ergebnissen kommen. Piercings und sog. Ohrtunnel können ebenfalls zu schlimmen gesundheitlichen Resultaten führen und sind überdies auch noch äußerst scheußlich."